Mitgliedschaft

Mitgliedschaft:

Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen, unbe­dingten Beitrittserklärung durch Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile. Der Geschäftsanteil wird auf 300,00 Euro festgesetzt.

Der erste Geschäftsanteil ist in monatlichen Raten von 13,00 Euro einzuzahlen. Jeder weitere Pflichtanteil ist bis zur Höhe von 55,00 Euro in monatlichen Raten von 13,00 Euro einzuzahlen. Jeder Pflichtanteil muss innerhalb von 3 Jahren eingezahlt sein, vor Ablauf dieser Frist jedoch bei Überlassung einer Wohnung, eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Die Einzahlung kann jedoch auch sofort in voller Höhe oder in höheren Teilbeträgen geleistet werden.

Anmietung einer Wohnung:

Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Anteil zu übernehmen. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung, ein Platz in einem Wohnheim oder Geschäftsraum überlassen wird, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme weiterer Geschäftsanteile nach Maßgabe dieser Satzung zu übernehmen.

  • Altbauwohnungen: (bis 20.06.1948 erstellt) ohne Bad

    1 Anteil

  • mit Bad

    2 Anteile

  • Neubauwohnungen: Einzimmerwohnungen

    2 Anteile

  • Zwei- und Dreizimmerwohnungen

    3 Anteile

  • Vier- und Mehrzimmerwohnungen

    4 Anteile

  • Bei Erwerb von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen sowie Zuweisung von Geschäftsräumen

    2 Anteile

Soweit das Mitglied bereits weitere Anteile (Abs. 4) übernommen hat, werden diese auf die Pflichtanteile angerechnet.

Rechte und Pflichten:

Die Rechte und Pflichten richten sich nach der Satzung der Genossenschaft. Grundsätzlich gilt:

  • alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten.

Die Satzung im Volltext steht in der Verwaltung der Genossenschaft zur Ansicht.

by Christian W. Zuckschwerdt | powered by drupal | admin login